KURZFASSUNG CORONA-SCHUTZKONZEPT


ALLGEMEIN

Da wir unseren Gästen und Mitarbeitenden den grösstmöglichen Schutz vor dem Covid-19 Virus bieten möchten, halten wir uns an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie unseres Dachverbandes Swiss Snowsports. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Deine Unterstützung:

  • Mit der Buchung eines Kurses erfolgt die Zustimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der grindelwaldSPORTS AG und es wird bestätigt, dass die Teilnahme am Schneesportunterricht in gesundem Zustand erfolgt.
  • Bei Grippesymptomen, Atemwegsbeschwerden oder ähnlichen Erkrankungen ist die Teilnahme am Kurs nicht möglich. In diesem Fall muss umgehend das Skischulbüro oder der Schneesportlehrer informiert werden.

 

VERKAUFSSTELLEN

  • Alle unsere Verkaufsstellen sind gemäss den aktuell geltenden Richtlinien des BAG ausgestattet worden.
  • Gemäss BAG gilt in der Schweiz in allen öffentlich zugänglichen Lokalen eine Maskentragepflicht.
  • Wenn immer möglich wird der Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten oder eine Maske getragen.
  • Masken und Tubes können an allen unseren Verkaufsstellen erworben werden.
  • An allen Verkaufsstellen der Skischule kann der «Self Check-In» durchgeführt werden. Durch Scannen eines QR-Codes kann man bereits in der Wartezone die persönlichen Angaben registrieren. Dies verkürzt den Verkaufsvorgang und somit den Kontakt am Verkaufsschalter.

 

UNSERE SCHNEESPORTLEHRER & MITARBEITENDEN

Alle Schneesportlehrer und Mitarbeitenden werden bezüglich Schutzkonzept geschult und sensibilisiert.

  • Alle Mitarbeitenden tragen Sicherheitsmaterial, wie Schutzmasken und Handdesinfektionsmittel, mit sich.
  • Obwohl der Outdoorsport gemäss Erklärung des Bundes prinzipiell bedenkenlos ist, herrscht auf Sammelplätzen und dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, für unsere Mitarbeitenden die Maskentragepflicht.
  • In vorgängiger Absprache und mit Einverständnis der Gäste darf der Schneesportlehrer während des Unterrichts auf die Maske verzichten.
  • Mitarbeitende, die Symptome aufweisen, dürfen nicht unterrichten. Im Verdachtsfall wird ein Covid-19 Test angeordnet.


DER UNTERRICHT

  • Der Schneesportlehrer ist für die Sicherheit im Unterricht verantwortlich und darf den Unterricht abbrechen.
  • Im Gruppenunterricht darf der Schneesportlehrer ein Kind mit Symptomen aus dem Unterricht ausschliessen bzw. isolieren und die Eltern auffordern, das Kind abzuholen.
  • Bei Abbruch einer Unterrichtslektion aufgrund von Krankheitssymptomen musst du einen negativen Covid-19 Test vorweisen, um den Unterricht fortzusetzen. Die Abklärung kann auch durch einen ortsansässigen Arzt erfolgen.

 

RÜCKERSTATTUNG & EXTERNE DIENSTLEISTER

Die Kosten für den Unterricht werden in folgenden Fällen rückerstattet:

  • Stornierung bis 24h vor Unterrichtsbeginn
  • Vorliegen eines Arztzeugnisses eines ortsansässigen Arztes
  • Vorliegen eines Corona-Tests (positiv oder negativ mit Datum des gebuchtem Unterrichtszeitraum)

Bei der Nutzung der Angebote externer Dienstleister, wie Bergbahnen, Hotel, Restaurationsbetrieben, o. ä., gelten die Schutzkonzepte und Massnahmen des jeweiligen Betriebes. Diese müssen respektiert und eingehalten werden.